Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Januar 2025
Kaffee Katze GmbH
Am Kronberger Hang 3
65824 Schwalbach am Taunus
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen der Kaffee Katze GmbH (nachfolgend „Kaffee Katze“ genannt) und ihren Auftraggebern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
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I. Umfang und Ausführung des Auftrages
1. Für den Umfang der von Kaffee Katze zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
3. Kaffee Katze wird die vom Auftraggeber bereitgestellten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als korrekt zugrunde legen und diesen auf erkennbare Unrichtigkeiten hinweisen.
4. Eine Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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II. Verschwiegenheitspflicht
1. Kaffee Katze ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet sie schriftlich von dieser Verpflichtung. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
2. Die Verschwiegenheitspflicht gilt ebenfalls für alle Mitarbeiter und beauftragten Dritten von Kaffee Katze.
3. Kaffee Katze ist zur Offenlegung von Informationen berechtigt, soweit dies zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen erforderlich ist oder sie gesetzlich oder durch Versicherungsbedingungen dazu verpflichtet ist.
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III. Mitwirkung Dritter
1. Kaffee Katze ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Subunternehmer und fachkundige Dritte hinzuzuziehen.
2. Sämtliche beauftragten Dritten sind zur Verschwiegenheit in gleichem Umfang wie Kaffee Katze verpflichtet.
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IV. Mängelbeseitigung
1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Diese sind unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber Kaffee Katze anzuzeigen.
2. Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben oder eine Nachbesserung abgelehnt, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
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V. Haftung
1. Kaffee Katze haftet für eigenes Verschulden sowie das ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
2. Ein Schadenersatzanspruch verjährt spätestens drei Jahre nach Entstehung.
3. Haftung für Fremdleistungen: Kaffee Katze haftet nicht für Schäden, die durch beauftragte Subunternehmer oder Dritte verursacht werden, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Kaffee Katze zurückzuführen sind.
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VI. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat Kaffee Katze alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Ohne schriftliche Zustimmung von Kaffee Katze dürfen Arbeitsergebnisse nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Kaffee Katze ist berechtigt, Teile von abgeschlossenen Projekten (z. B. Logos, Designs, Veranstaltungsbilder) zu eigenen Werbezwecken zu nutzen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich.
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VII. Stornierungs- und Vergütungsregelungen bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
1. Storniert der Auftraggeber eine bereits gebuchte Leistung, gelten folgende Stornierungsgebühren:
– Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
– Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
– Am Veranstaltungstag oder bei Nichtantritt: 100 % der vereinbarten Vergütung
2. Endet der Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung aus anderen Gründen (z. B. Kündigung durch eine der Parteien), richtet sich der Vergütungsanspruch der Kaffee Katze GmbH nach dem bereits erbrachten Leistungsumfang. Eine abweichende Regelung bedarf der Schriftform.
3. Bereits entstandene Kosten (z. B. für beauftragte Dritte oder Materialbeschaffung) sind vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen.
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VIII. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er in Annahmeverzug, kann Kaffee Katze nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten und entstandene Mehrkosten sowie den entgangenen Gewinn geltend machen.
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IX. Abwerbeverbot
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Personal und Subunternehmer von Kaffee Katze nicht abzuwerben oder zu beschäftigen.
2. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird eine gestaffelte Vertragsstrafe fällig:
– Bis zu 3.000 € für einzelne Verstöße
– Bis zu 5.000 € für mehrfaches Abwerben
– Bis zu 8.000 € bei systematischer Umgehung oder schwerwiegenden Fällen
3. Kaffee Katze behält sich vor, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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X. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Kaffee Katze GmbH, soweit nicht anders vereinbart.
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XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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XII. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.